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1 day agoUff, das ist ja ein echtes Zitat von Kevin Komolka (GdP). Was kommt dann als nächstes, “der Arier-Nachweis ist immer deutlich sichtbar an der Kleidung zu tragen” oder was?
Uff, das ist ja ein echtes Zitat von Kevin Komolka (GdP). Was kommt dann als nächstes, “der Arier-Nachweis ist immer deutlich sichtbar an der Kleidung zu tragen” oder was?
Vor dem Verwaltungsgericht München hatte er im Januar 2024 noch keinen Erfolg. Das Gericht deutete zwar an, dass die Grenzkontrollen rechtswidrig seien, es lehnte aber Salomons Klage als unzulässig ab, weil keine Wiederholungsgefahr drohe. Dies sah der VGH München nun anders.
Da Salomon immer wieder kontrolliert wurde und ein Ende der Grenzkontrollen nicht abzusehen sei, bestehe durchaus eine Wiederholungsgefahr; die Klage sei also zulässig gewesen.
Heißt ergo, solange man priveligiert genug ist, um ständig hin-und-herzureisen, kann man klagen. Sonst nicht? Zum fick?
Vorweg: das Parken im öffentlichen Raum radikal zu überdenken halte ich auch für wichtig.
Aber als Argument “flüssigen Verkehr” zu bringen halte ich für etwas kontraproduktiv. Zum Einen ist schon die Definition von “flüssiger Verkehr” an sich mehr als schwammig. Zum anderen sind die typischen Staustellen eher Kreuzungsbereiche, erzwungene Fahrbahnwechsel und Stellen, an denen sehr unterschiedliche Fahrgeschwindigkeiten bei hohem Verkehrsaufkommen gleichzeitig auftreten können (wir alle kennen diese Hauptstraßen, wo durch unangepasste Geschwindigkeit, sinnlose Spurwechsel und fehlendes vorausschauendes Fahren alle nachfolgenden Fahrzeuge ausgebremst werden und sich Phantomstaus bilden. Besonders deutlich wird das aber auf Autobahnen).
So einfach ist es also leider nicht.