• LeFrog@discuss.tchncs.de
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    5 days ago

    Vor dem Verwaltungsgericht München hatte er im Januar 2024 noch keinen Erfolg. Das Gericht deutete zwar an, dass die Grenzkontrollen rechtswidrig seien, es lehnte aber Salomons Klage als unzulässig ab, weil keine Wiederholungsgefahr drohe. Dies sah der VGH München nun anders.

    Da Salomon immer wieder kontrolliert wurde und ein Ende der Grenzkontrollen nicht abzusehen sei, bestehe durchaus eine Wiederholungsgefahr; die Klage sei also zulässig gewesen.

    Heißt ergo, solange man priveligiert genug ist, um ständig hin-und-herzureisen, kann man klagen. Sonst nicht? Zum fick?

    • schnurrito@discuss.tchncs.de
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      5 days ago

      In einem Rechtsstaat kann man im Allgemeinen nur gegen Dinge klagen, die einen auch wirklich selbst betreffen (in seinen Rechten einschränken).

      Dafür muss man nicht unbedingt “privilegiert” sein, es würde wohl auch reichen, in der Nähe der Grenze zu wohnen und sie regelmäßig für Besorgungen oder Arbeitsweg zu überqueren.

      • Don_alForno@feddit.org
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        4 days ago

        Die Demontage einer der größten Errungenschaften der europäischen Nachkriegsgeschichte, der offenen Grenzen, auf dem Altar des Rechtspopulismus betrifft uns meiner Meinung nach alle.

      • Saleh@feddit.org
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        5 days ago

        Hast du eine Quelle dazu, warum “nur wenn man selbst betroffen ist” ein rechtsstaatliches Prinzip sein sollte?

        Ich erinnere mich da an das Urteil zu den bayrischen Kruzifixen, dass diese zwar rechtswidrig seien, aber niemand dagegen klagen dürfe, weil nicht selbst betroffen. Wenn man gegen Rechtsbruch durch den Staat wegen solchen Regelungen nicht vorgehen kann, dann ist das aus meiner Sicht ein Widerspruch zur Rechtsstaatlichkeit.

        • schnurrito@discuss.tchncs.de
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          5 days ago

          Das Stichwort, nach dem du suchst, ist: https://de.wikipedia.org/wiki/Klagebefugnis

          Ich bin mit dem von dir genannten Fall mit den bayrischen Kruzifixen nicht vertraut. Wenn es da um Kruzifixe in Schulen und Behörden ging, würde ich argumentieren, dass Schüler, Lehrer und Eltern von Schülern einer solchen Schule betroffen sind, bzw. jeder betroffen ist, der gezwungen ist, eine solche Behörde zu besuchen. Ich weiß natürlich nicht, ob ein Gericht sich dieser Argumentation anschließen würde.