• the_wiz@feddit.org
    link
    fedilink
    arrow-up
    14
    ·
    2 days ago

    Erstens war das ganze wohl eh “Nur für den Dienstgebrauch”, und zweitens bin ich der Ansicht so etwas gehört direkt in die Öffentlichkeit… das einzige was eine (kurzfristige) Zurückhaltung rechtfertigen könnte ist der etwaige Schutz von Informanten, aber nach dem was ich davon bisher gesehen habe bezieht sich wohl das meiste eh auf öffentliche Aussagen aus dem Wahlkampf bzw. Social Media Posts.

    • vxx@lemmy.world
      link
      fedilink
      arrow-up
      11
      ·
      edit-2
      2 days ago

      “Nur für den Dienstgebrauch” ist der offizielle Name für eine Geheimhaltungsstufe.

      1. STRENG GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden kann;
      1. GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann;
      1. VS-VERTRAULICH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein kann;
      1. VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann.

      Ist die niedrigste Stufe.

      https://de.m.wikipedia.org/wiki/Geheimhaltungsgrad

      • the_wiz@feddit.org
        link
        fedilink
        arrow-up
        6
        ·
        2 days ago

        Das war mir durchaus bekannt, ich habe lange genug in einem Bereich gearbeitet wo so etwas relevant war ;-)

        • vxx@lemmy.world
          link
          fedilink
          arrow-up
          10
          ·
          2 days ago

          Habe ich vermutet so wie du es formuliert hast. Wollte trotzdem den Kontext für andere herstellen.