Härtel wurde nach Vorwürfen der persönlichen Vorteilsnahme im Amt und der Verwendung öffentlicher Gelder für private Zwecke durch ein Bürgervotum vom 11. Mai 2003 mit 89,5 % der abgegebenen Stimmen abgewählt. Das folgende Gerichtsverfahren gegen sie wurde nach Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Eine Gegenklage gegen die Abwahl von Margret Härtel wurde vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main abgewiesen.
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