Nach der Verfassungsschutz-Einstufung der AfD als rechtsextrem wird wieder über ein mögliches Verbot der Partei diskutiert. Die Union ist skeptisch, Grüne und Linke machen Druck. Die AfD reichte eine Klage gegen ihre Hochstufung ein.
So wie ich das verstehe ist sogar egal für welche Partei man gewählt wurde und ursprünglich eingezogen ist. Wenn jetzt also ein Mandatsträger einer anderen Partei in die AfD- Fraktion wechselt, würde dieser genauso das Mandat verlieren bei einem Parteiverbot.
Ist das so? Ich hätte erwartet, dass Erststimmen-Mandate bestehen bleiben. Die Abgeordneten wäre aber (erstmal) nicht mehr Teil einer Fraktion.
Bei Listenplätzen ergibt es Sinn mit dem Mandatsverlust.
Ja, ist so, hier war mal ein Thread dazu in dem ich auch selbst kommentiert hatte: https://feddit.org/comment/4534212
So wie ich das verstehe ist sogar egal für welche Partei man gewählt wurde und ursprünglich eingezogen ist. Wenn jetzt also ein Mandatsträger einer anderen Partei in die AfD- Fraktion wechselt, würde dieser genauso das Mandat verlieren bei einem Parteiverbot.
Interessant. Danke!