Zeugen beobachten einen Mann, der scheinbar gegen seinen Willen in ein Auto gezerrt wird und alarmieren die Polizei. Als die Beamten eintreffen, feiert die "Geisel" bereits fröhlich mit ihren "Entführern".
dürfte nun allerdings ein Nachspiel haben: Die Polizei ermittelt gegen die fünf Männer im Alter von 36 bis 40 Jahren wegen Störung des öffentlichen Friedens.
Denen muss man den Humor erst per Dienstvorschrift beibringen.
[…] wer […] vortäuscht, die Verwirklichung einer der in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten stehe bevor.
Und in Satz 1 Nr. 5 steht dann auch was zum Thema Freiheitsberaubung und persönliche Freiheit:
eine Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen […] der §§ 234 bis 234b, 239a oder 239b,
das beinhaltet unter anderem Menschenraub und Verschwindenlassen von Personen. Den Anfangsverdacht kann man bei so einem Kidnapping auf offener Straße schon haben. Sowas wird im Ernstfall ja eher beim organisierten Verbrechen oder bei staatlichen Akteuren auf offener Straße durchgezogen.
Wenn du sowas beobachtet und beim Notruf meldest, sitzt du auch gern mal anschliesend den Rest des Tages bei der Polizei für Zeugenaufnahme etc., vom psychischen Stress ganz zu schweigen.
Schön, aber das alles steht doch dort unter der Bedingung mit dem öffentlichen Frieden.
Das hier scheint mir der Paragraf gegen politische oder sonstige Gruppen, die zu den ganz falschen Mitteln greifen und damit wirklich Städte und Länder in Angst und Schrecken versetzen.
Eine Polizei, die nicht eingestehen mag, dass sie einen unnötigen Einsatz veranstaltet haben, oder nachträglich eine Ausrede suchen, falls sie wirklich jemanden stundenlang festgesetzt haben… eskaliert hier ins Uferlose.
Ja wirklich lustig wenn man am helligten Tag eine Entführung mitbekommt und die nächsten 5h damit verbringt mit der Polizei zu quatschen. Immer diese Spaßverderber😡
Denen muss man den Humor erst per Dienstvorschrift beibringen.
Im Gegenteil: § 126 StGB ist eine Straftat, die keinen Strafantrag benötigt und damit muss die Polizei Ermitteln (Offizialdelikt).
OK du hast mein Interesse. Jetzt erklär uns bitte, wie dieser Paragraf 126 hier angewendet werden könnte?
IANAL aber § 126 sagt in Satz 2:
Und in Satz 1 Nr. 5 steht dann auch was zum Thema Freiheitsberaubung und persönliche Freiheit:
das beinhaltet unter anderem Menschenraub und Verschwindenlassen von Personen. Den Anfangsverdacht kann man bei so einem Kidnapping auf offener Straße schon haben. Sowas wird im Ernstfall ja eher beim organisierten Verbrechen oder bei staatlichen Akteuren auf offener Straße durchgezogen.
Wenn du sowas beobachtet und beim Notruf meldest, sitzt du auch gern mal anschliesend den Rest des Tages bei der Polizei für Zeugenaufnahme etc., vom psychischen Stress ganz zu schweigen.
Schön, aber das alles steht doch dort unter der Bedingung mit dem öffentlichen Frieden.
Das hier scheint mir der Paragraf gegen politische oder sonstige Gruppen, die zu den ganz falschen Mitteln greifen und damit wirklich Städte und Länder in Angst und Schrecken versetzen.
Eine Polizei, die nicht eingestehen mag, dass sie einen unnötigen Einsatz veranstaltet haben, oder nachträglich eine Ausrede suchen, falls sie wirklich jemanden stundenlang festgesetzt haben… eskaliert hier ins Uferlose.
Wenn ich (als Teil der Öffentlichkeit) sehe, wie jemand Drittes auf der Straße entführt wird ist mein Frieden definitiv gestört.
Dann brauchst du jetzt nur noch deinen eigenen ganz alleinigen Staat zu gründen, wo du der einzige Einwohner bist.
Ja wirklich lustig wenn man am helligten Tag eine Entführung mitbekommt und die nächsten 5h damit verbringt mit der Polizei zu quatschen. Immer diese Spaßverderber😡