Steinruck hatte sich nach eigenen Worten an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier und das Innenministerium gewandt und um eine Einschätzung gebeten, wie es um die Verfassungstreue von Joachim Paul bestellt ist.
…
Bei der Wahl geht es um die Nachfolge der parteilosen Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck, die nicht mehr antritt. Die Wahl findet am 21. September statt.
Parteilose Bürgermeisterin, die nicht für eine erneute Wahl kandidiert. Damit ist klar, dass sie hier keinen eigenen politischen Vorteil zu erringen versucht. Andererseits sehe ich es weiter als problematisch an, wenn Einschätzungen von Innenministerien oder Geheimdiensten, die definitiv politisch beeinflusst sind, zur Grundlage solcher Entscheidungen werden.
Wie immer in solchen Fällen zeigt sich, dass ein AfD-Verbotsverfahren am Verfassungsgericht dringend notwendig ist, um Klarheit zu schaffen.
Paul hat doch schon angekündigt dagegen zu Klagen. Von daher kein Problem.
Auch bei einem AfD Verbotsverfahren muss der Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beantragt werden und die sind nicht nur politisch, sondern alle die das Beantragen würden auch von einem AfD Verbot profitieren.
Der Antrag ist politisch ja, die Beurteilung durch das Gericht nicht.
Ich denke im Nachhinein zeigt sich, dass es ein Fehler im Grundgesetz ist, dass die Beantragung nur durch politische Gremien erfolgen kann. Zumindest die Union scheint bewusst dagegen zu taktieren, weil sie glaubt von einer AfD im Bundestag zu profitieren.
…
Parteilose Bürgermeisterin, die nicht für eine erneute Wahl kandidiert. Damit ist klar, dass sie hier keinen eigenen politischen Vorteil zu erringen versucht. Andererseits sehe ich es weiter als problematisch an, wenn Einschätzungen von Innenministerien oder Geheimdiensten, die definitiv politisch beeinflusst sind, zur Grundlage solcher Entscheidungen werden.
Wie immer in solchen Fällen zeigt sich, dass ein AfD-Verbotsverfahren am Verfassungsgericht dringend notwendig ist, um Klarheit zu schaffen.
Paul hat doch schon angekündigt dagegen zu Klagen. Von daher kein Problem.
Auch bei einem AfD Verbotsverfahren muss der Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beantragt werden und die sind nicht nur politisch, sondern alle die das Beantragen würden auch von einem AfD Verbot profitieren.
Der Antrag ist politisch ja, die Beurteilung durch das Gericht nicht.
Ich denke im Nachhinein zeigt sich, dass es ein Fehler im Grundgesetz ist, dass die Beantragung nur durch politische Gremien erfolgen kann. Zumindest die Union scheint bewusst dagegen zu taktieren, weil sie glaubt von einer AfD im Bundestag zu profitieren.