Der Verwaltungsgerichtshof im Freistaat hat mit seiner Entscheidung eine heftige Debatte ausgelöst. Auch der Bundesinnenminister aus Bayern äußert sich – ohne das Urteil gelesen zu haben.
Religion hat selbstverständlich auch an Schulen etwas “verloren”
Hat sie eben nicht, weil es wir Religionsfreiheit haben und das beinhaltet sowohl die Gleichbehandlung von Religionen, als auch die Freiheit von Religion in Ruhe gelassen zu werden.
Solange in Schulen allerdings die christliche Weltanschauung klar bevorzugt wird, ist die Freiheit der Religionen nicht gegeben und daher sollte die Freiheit von Religion greifen.
Das Grundgesetz garantiert die Religionsausübung, siehe Zitat. Schulen sind kein Grundrechtsfreier Raum. Im Gegenteil haben sie die besondere Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler zu mündigen Bürgern und den Werten des Grundgesetzes zu bilden.
“Freiheit von Religion” ist eine Weltanschauung und diese mit Zwang gegen andere Weltanschauungen oder Religionen an Schulen durchzusetzen ist nicht weniger autoritär, als eine bestimmte Religion per Zwang durchzusetzen.
Wie gesagt, das Grundgesetz garantiert die Religionsausübung, also haben die Schulen die Pflicht, den Schülerinnen und Schülern ebenso wie den Lehrer die Ausübung ihrer Religion zu ermöglichen, sofern sie damit nicht die Religionsausübung anderer beeinträchtigen.
Solange in Schulen allerdings die christliche Weltanschauung klar bevorzugt wird, ist die Freiheit der Religionen nicht gegeben und daher sollte die Freiheit von Religion greifen.
Den Satz finde ich jedoch sehr spannend, weil er eine grundlegende Tendenz aufzeigt. Extreme Säkularität wird als Antwort auf die Probleme der bisherigen Rolle bestimmter christlicher Glaubensrichtung gegen alle Religionen gefordert. Dabei haben z.B. Juden und Muslime herzlich wenig damit zu tun, was im Namen des christlichen Glaubens in Deutschland so angestellt wurde und wird, und werden kollektiv mitbestraft.
Du scheinst Religionsfreiheit mit Religionsunterricht gleichzusetzen, was ein absoluter Trugschluss ist.
Der Staat hat aufgrund der von dir genannten Artikel zu garantieren, dass jede Person ihre Religion frei ausüben kann, er muss dabei die Person nicht aktiv unterstützen. Der in Deutschland verbreitete christliche Religionsunterricht (genauso wie die Kirchensteuer) ist eine Bevorzugung des Christentums und ein Abschaffen dessen keine Benachteiligung von Juden oder Moslems, wie du das versuchst darzustellen. Der Staat ist nicht verpflichtet Anhängern einer Religion ihre Inhalte zu vermitteln.
Wo der Staat aktiv eingreifen muss, ist wenn die freie Ausübung von Religion bedroht ist. Z.B. bei Anschlägen auf Synagogen oder Moscheen ist der Staat in der Pflicht eben diese freie Ausübung sicherzustellen.
Deine Aussage “Freiheit von Religionen” an Schulen würde bedeuten, dass Kippah, Kopftücher, Schmuck mit Kreuzen u.ä. verboten werden müsste. Ebenso dürfte dann niemand in einer Schule für sich selbst beten. Es müssten alle religiösen Lehrer und Schüler an der Ausübung ihrer Religion gehindert werden, damit sich niemand, der sich “frei von Religion” fühlen will, durch die individuelle Ausübung anderer “belästigt” fühlen könnte.
Diese extremistische Säkularität sehen wir z.B. in Frankreich, wo ebenjene persönlichen Symbole der Religion verboten werden, damit alle “frei” sind. “Frei” genau nur das zu tun und zu tragen, was der Staat ihnen vorschreibt…
Das hat mit Religionsunterricht, oder von der Schule vorgeschriebenen Symbolen u.ä. nichts zu tun. Die Schule als Institution hat religiös neutral zu sein. Sie darf aber nicht erzwingen, dass die Religion ihrer Schüler oder Lehrer unsichtbar werden muss, wie es “frei von Religion” bedeuten würde.
Deine Aussage “Freiheit von Religionen” an Schulen würde bedeuten, dass Kippah, Kopftücher, Schmuck mit Kreuzen u.ä. verboten werden müsste. Ebenso dürfte dann niemand in einer Schule für sich selbst beten. Es müssten alle religiösen Lehrer und Schüler an der Ausübung ihrer Religion gehindert werden, damit sich niemand, der sich “frei von Religion” fühlen will, durch die individuelle Ausübung anderer “belästigt” fühlen könnte.
Nein, heißt es nicht, weil Menschen sehr wohl religiös sein dürfen aufgrund der Religionsfreiheit, der Staat aber nicht. Freiheit von Religion bedeutet, andere dürfen mir ihre Religion nicht aufzwingen, nicht dass sie sie nicht leben dürfen. Es ist mir pieps egal, ob mein Lehrer einen Turban oder eine Kippa trägt. Es ist mir pieps egal, ob meine Mitschüler Hidschāb oder Rosenkranz tragen. Das sind persönliche Entscheidungen.
Wenn allerdings Gottkaiser Maggus wieder sein Kruzifix in jedem Klassenzimmer will, ist das einerseits eine Bevorzugung und andererseits eine Vermischung von Staat und Religion, die keine Legitimierung hat.
Hat sie eben nicht, weil es wir Religionsfreiheit haben und das beinhaltet sowohl die Gleichbehandlung von Religionen, als auch die Freiheit von Religion in Ruhe gelassen zu werden.
Solange in Schulen allerdings die christliche Weltanschauung klar bevorzugt wird, ist die Freiheit der Religionen nicht gegeben und daher sollte die Freiheit von Religion greifen.
Das Grundgesetz garantiert die Religionsausübung, siehe Zitat. Schulen sind kein Grundrechtsfreier Raum. Im Gegenteil haben sie die besondere Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler zu mündigen Bürgern und den Werten des Grundgesetzes zu bilden.
“Freiheit von Religion” ist eine Weltanschauung und diese mit Zwang gegen andere Weltanschauungen oder Religionen an Schulen durchzusetzen ist nicht weniger autoritär, als eine bestimmte Religion per Zwang durchzusetzen.
Wie gesagt, das Grundgesetz garantiert die Religionsausübung, also haben die Schulen die Pflicht, den Schülerinnen und Schülern ebenso wie den Lehrer die Ausübung ihrer Religion zu ermöglichen, sofern sie damit nicht die Religionsausübung anderer beeinträchtigen.
Den Satz finde ich jedoch sehr spannend, weil er eine grundlegende Tendenz aufzeigt. Extreme Säkularität wird als Antwort auf die Probleme der bisherigen Rolle bestimmter christlicher Glaubensrichtung gegen alle Religionen gefordert. Dabei haben z.B. Juden und Muslime herzlich wenig damit zu tun, was im Namen des christlichen Glaubens in Deutschland so angestellt wurde und wird, und werden kollektiv mitbestraft.
Du scheinst Religionsfreiheit mit Religionsunterricht gleichzusetzen, was ein absoluter Trugschluss ist.
Der Staat hat aufgrund der von dir genannten Artikel zu garantieren, dass jede Person ihre Religion frei ausüben kann, er muss dabei die Person nicht aktiv unterstützen. Der in Deutschland verbreitete christliche Religionsunterricht (genauso wie die Kirchensteuer) ist eine Bevorzugung des Christentums und ein Abschaffen dessen keine Benachteiligung von Juden oder Moslems, wie du das versuchst darzustellen. Der Staat ist nicht verpflichtet Anhängern einer Religion ihre Inhalte zu vermitteln.
Wo der Staat aktiv eingreifen muss, ist wenn die freie Ausübung von Religion bedroht ist. Z.B. bei Anschlägen auf Synagogen oder Moscheen ist der Staat in der Pflicht eben diese freie Ausübung sicherzustellen.
Deine Aussage “Freiheit von Religionen” an Schulen würde bedeuten, dass Kippah, Kopftücher, Schmuck mit Kreuzen u.ä. verboten werden müsste. Ebenso dürfte dann niemand in einer Schule für sich selbst beten. Es müssten alle religiösen Lehrer und Schüler an der Ausübung ihrer Religion gehindert werden, damit sich niemand, der sich “frei von Religion” fühlen will, durch die individuelle Ausübung anderer “belästigt” fühlen könnte.
Diese extremistische Säkularität sehen wir z.B. in Frankreich, wo ebenjene persönlichen Symbole der Religion verboten werden, damit alle “frei” sind. “Frei” genau nur das zu tun und zu tragen, was der Staat ihnen vorschreibt…
Das hat mit Religionsunterricht, oder von der Schule vorgeschriebenen Symbolen u.ä. nichts zu tun. Die Schule als Institution hat religiös neutral zu sein. Sie darf aber nicht erzwingen, dass die Religion ihrer Schüler oder Lehrer unsichtbar werden muss, wie es “frei von Religion” bedeuten würde.
Nein, heißt es nicht, weil Menschen sehr wohl religiös sein dürfen aufgrund der Religionsfreiheit, der Staat aber nicht. Freiheit von Religion bedeutet, andere dürfen mir ihre Religion nicht aufzwingen, nicht dass sie sie nicht leben dürfen. Es ist mir pieps egal, ob mein Lehrer einen Turban oder eine Kippa trägt. Es ist mir pieps egal, ob meine Mitschüler Hidschāb oder Rosenkranz tragen. Das sind persönliche Entscheidungen.
Wenn allerdings Gottkaiser Maggus wieder sein Kruzifix in jedem Klassenzimmer will, ist das einerseits eine Bevorzugung und andererseits eine Vermischung von Staat und Religion, die keine Legitimierung hat.