Der Verwaltungsgerichtshof im Freistaat hat mit seiner Entscheidung eine heftige Debatte ausgelöst. Auch der Bundesinnenminister aus Bayern äußert sich – ohne das Urteil gelesen zu haben.
Deine Aussage “Freiheit von Religionen” an Schulen würde bedeuten, dass Kippah, Kopftücher, Schmuck mit Kreuzen u.ä. verboten werden müsste. Ebenso dürfte dann niemand in einer Schule für sich selbst beten. Es müssten alle religiösen Lehrer und Schüler an der Ausübung ihrer Religion gehindert werden, damit sich niemand, der sich “frei von Religion” fühlen will, durch die individuelle Ausübung anderer “belästigt” fühlen könnte.
Nein, heißt es nicht, weil Menschen sehr wohl religiös sein dürfen aufgrund der Religionsfreiheit, der Staat aber nicht. Freiheit von Religion bedeutet, andere dürfen mir ihre Religion nicht aufzwingen, nicht dass sie sie nicht leben dürfen. Es ist mir pieps egal, ob mein Lehrer einen Turban oder eine Kippa trägt. Es ist mir pieps egal, ob meine Mitschüler Hidschāb oder Rosenkranz tragen. Das sind persönliche Entscheidungen.
Wenn allerdings Gottkaiser Maggus wieder sein Kruzifix in jedem Klassenzimmer will, ist das einerseits eine Bevorzugung und andererseits eine Vermischung von Staat und Religion, die keine Legitimierung hat.
Nein, heißt es nicht, weil Menschen sehr wohl religiös sein dürfen aufgrund der Religionsfreiheit, der Staat aber nicht. Freiheit von Religion bedeutet, andere dürfen mir ihre Religion nicht aufzwingen, nicht dass sie sie nicht leben dürfen. Es ist mir pieps egal, ob mein Lehrer einen Turban oder eine Kippa trägt. Es ist mir pieps egal, ob meine Mitschüler Hidschāb oder Rosenkranz tragen. Das sind persönliche Entscheidungen.
Wenn allerdings Gottkaiser Maggus wieder sein Kruzifix in jedem Klassenzimmer will, ist das einerseits eine Bevorzugung und andererseits eine Vermischung von Staat und Religion, die keine Legitimierung hat.