Der 47-Jährige muss wegen fahrlässiger Körperverletzung 12.000 Euro zahlen. Eine Absicht sieht das Gericht nicht als erwiesen an. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.
Der 47-Jährige muss wegen fahrlässiger Körperverletzung 12.000 Euro zahlen. Eine Absicht sieht das Gericht nicht als erwiesen an. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.
Die Sache ist halt die - vor Gericht müssen Dinge bewiesen werden, d. h. wenn man auch nur halbwegs eine halbscharige Geschichte konstruieren kann, warum es “anders” war kommt man davon.
Am Ende ist das auch eine gute Sache, dass wir diesen strengen Regeln folgen um nicht möglicherweise Unschuldige zu verurteilen, auch - wenn wie hier - so offensichtlich ein Arschloch sich rauswinden kann.
Das ist oft frustrierend, weil es ungerecht wirkt. Schützt aber (zum Teil) vor politisch motivierten Urteilen.