Der 47-Jährige muss wegen fahrlässiger Körperverletzung 12.000 Euro zahlen. Eine Absicht sieht das Gericht nicht als erwiesen an. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.
Der 47-Jährige muss wegen fahrlässiger Körperverletzung 12.000 Euro zahlen. Eine Absicht sieht das Gericht nicht als erwiesen an. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.
Liegt halt wie so oft daran, dass man Vorsatz auch IRGENDWIE nachweisen muss.
Die Geldstrafe ist allerdings DEUTLICH höher, als was man sonst so (minimalistisches) liest und eineinhalb Jahre ohne Führerschein ist auch durchaus mehr, als sonst so passiert.
Ist das Urteil rechtskräftig oder kann das noch durch Instanzen eskaliert werden?