Der 47-Jährige muss wegen fahrlässiger Körperverletzung 12.000 Euro zahlen. Eine Absicht sieht das Gericht nicht als erwiesen an. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.
Der 47-Jährige muss wegen fahrlässiger Körperverletzung 12.000 Euro zahlen. Eine Absicht sieht das Gericht nicht als erwiesen an. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.
Der Mann muss 150 Tagessätze à 80 Euro (12.000 Euro) zahlen.
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