• General_Effort@lemmy.world
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    7
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    4 days ago

    Ich würde auch sagen, dass diese Daten nicht besonders gesichert waren. Aber man muss aufpassen. So eine Sicherung muss nicht sicher sein. Der original 202 verbietet das Öffnen fremder Briefe, was jedes Kind kann. Mehr als etwa so ein Sicherheitsniveau ist nicht verlangt.

    Hier würde ich keine besondere Sicherung erkennen. Die Daten, die für ihn bestimmt sind, sind nicht gesondert abgelegt, und auch nicht anders gesichert, als die, die für andere sind. Von einer besonderen Sicherung kann also nicht die Rede sein. Aber ich kann nicht einschätzen, wie ein Richter (potenziell technikfern) das sehen würde.

    Was die DSGVO angeht, kann man sich auf “berechtigtes Interesse” berufen. Das Aufdecken von so einer Sicherheitslücke fällt sicher darunter. Allerdings hat er auch noch Daten abgerufen, um einzuschätzen, um wie viele Fälle es geht. Das ist weniger eindeutig. Von dem Framing, das das zuerst wie eine Racheaktion wirken lässt, würde ich abraten.

    • squaresinger@lemmy.world
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      ·
      2 days ago

      Ja, die deutsche Rechtslage und Rechtssprechung ist was das angeht echt krank. Da gilt im Browser F12-drücken ggf. schon als Hacken.