• Saleh@feddit.org
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    28 days ago

    Gegen diese Kampagne war die Initiative bereits mit einem Eilantrag vor das Hamburgische Verfassungsgericht gezogen, weil sie sie als unzulässige politische Einflussnahme bewertete. Das Gericht verwarf jedoch zunächst die Forderung der Initiative, die Pro-Werbe-Kampagne per einstweiliger Verfügung zu stoppen – mit dem Hinweis darauf, dass das Volksbegehren ja angelaufen sei und „etwaige Verstöße damit nicht mehr vor dem Volksbegehren beseitigt werden“ können.

    Bin ich zu doof, oder nicht Jurist genug, um das zu verstehen? Wenn die Werbe-Kampagne widerrechtlich ist, dann sollte man sie doch in jedem Fall stoppen. Man lässt doch auch einen Raser auf der Autobahn nicht deswegen davonkommen, weil er sowieso schon auf der Landstraße viel zu schnell war.

    • Quittenbrot@feddit.org
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      ·
      28 days ago

      Bin ich zu doof, oder nicht Jurist genug, um das zu verstehen? Wenn die Werbe-Kampagne widerrechtlich ist, dann sollte man sie doch in jedem Fall stoppen. Man lässt doch auch einen Raser auf der Autobahn nicht deswegen davonkommen, weil er sowieso schon auf der Landstraße viel zu schnell war.

      Ich persönlich verstehe die Erläuterung in der “Fachpresse” so, dass das Gericht den Eilantrag abgelehnt hat, weil es den Eilantrag für sich nicht für statthaft hält, da das Volksbegehren bereits angelaufen sei und deshalb die Initiatoren keine “Abkürzung” durch eine einstweilige Anordnung nehmen sollen, da dessen Auswirkungen ohnehin erst nach Ablauf des Volksbegehrens wirksam würden (also keinen Vorteil für den Kläger im Vergleich zu einem regulären Verfahren hätte), sondern sich an die ganz normalen rechtlichen Möglichkeiten nach Ablauf des Verfahrens halten sollen. Sorry für diesen Satz.