Für die mögliche Verwertung von Biomüll gelten ab heute strengere Regeln. So darf der Anteil an Fremdstoffen wie Blechdosen oder Glas nur noch bei drei Prozent des Gesamtgewichts liegen; für Plastik gilt ein Prozent. Die Vorgaben richten sich in erster Linie an Kommunen, könnten sich aber indirekt auf Verbraucherinnen und Verbraucher auswirken.