An der Papst-Wahl dürfen sich alle wahlberechtigten 135 Kardinäle beteiligen, obwohl eigentlich eine Obergrenze von 120 Kirchenmännern vorgesehen ist.
An der Papst-Wahl dürfen sich alle wahlberechtigten 135 Kardinäle beteiligen, obwohl eigentlich eine Obergrenze von 120 Kirchenmännern vorgesehen ist.
Kein Überraschungenskardinal aus Kabul dabei?