Der entscheidende Hinweis auf den mutmaßlichen IS-Sympathisanten kam von einem ausländischen Geheimdienst. Das Landesgericht geht von Tatbegehungsgefahr aus
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Der entscheidende Hinweis auf den mutmaßlichen IS-Sympathisanten kam von einem ausländischen Geheimdienst. Das Landesgericht geht von Tatbegehungsgefahr aus