Das Bundesverwaltungsgericht sagt, der Bundesnachrichtendienst muss den Medien über seine Erkenntnisse zum Ursprung der Covid-19-Pandemie keine Auskunft geben. Der BND hatte 2020 auf das Labor in Wuhan hingedeutet.
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Das Bundesverwaltungsgericht sagt, der Bundesnachrichtendienst muss den Medien über seine Erkenntnisse zum Ursprung der Covid-19-Pandemie keine Auskunft geben. Der BND hatte 2020 auf das Labor in Wuhan hingedeutet.