Eine hochrangige Bundeswehr-Kommandeurin bekommt wegen ihres Profils auf einer Datingplattform einen Verweis. Sie klagt sich durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht. Erfolglos. Die Wortwahl in ihrem Tinder-Profil war ihr zur Last gelegt worden.
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Nunja, das BVG hat die Klage nicht angenommen, weil der Verweis inzwischen getilgt wurde und es deshalb nichts mehr gibt, worüber zu urteilen wäre.