Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Hürden für die Festlegung sicherer Herkunftsstaaten für beschleunigte Asylverfahren erhöht: EU-Staaten müssen bei der Erstellung entsprechender Listen die Quellen für ihre Einschätzung offenlegen. Zudem muss ein Herkunftsland für die gesamte Bevölkerung sicher sein. Das entschied das Gericht in Luxemburg am Freitag. In dem Verfahren ging es um Italiens „Albanien-Modell“.
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