Die erste Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen Signa-Gründer Rene Benko ist rechtskräftig. Das gab das Landesgericht Innsbruck am Freitag bekannt. Benkos Verteidiger hatten auf Einsprüche verzichtet. Bei dieser ersten Anklage geht es um den Vorwurf der betrügerischen Krida: Benko soll Vermögenswerte verschwiegen und damit die Erfüllung von Gläubigeransprüchen im Zuge der Insolvenz geschmälert haben. Benko will indes, dass der Prozess nach Wien verlegt wird.