Eine neue Verordnung schafft einen Rechtsrahmen zum Betrieb ferngelenkter Kfz auf öffentlichen Straßen. Es geht um Teleoperationen durch technische Aufseher.
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Eine neue Verordnung schafft einen Rechtsrahmen zum Betrieb ferngelenkter Kfz auf öffentlichen Straßen. Es geht um Teleoperationen durch technische Aufseher.