Der Bundesverfassungsschutz hat die AfD als extremistischen Verdachtsfall eingestuft. Dagegen ging die Partei vor Gericht vor und wurde zurückgewiesen.
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Der Bundesverfassungsschutz hat die AfD als extremistischen Verdachtsfall eingestuft. Dagegen ging die Partei vor Gericht vor und wurde zurückgewiesen.