Die Gynäkologen erhielten nicht rechtskräftige Haftstrafen für ihre Entscheidung, bei einer Geburt auf den Tod des Embryos zu warten, anstatt selbst einzugreifen. Dabei starb die Mutter an einem septischen Schock
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Die Gynäkologen erhielten nicht rechtskräftige Haftstrafen für ihre Entscheidung, bei einer Geburt auf den Tod des Embryos zu warten, anstatt selbst einzugreifen. Dabei starb die Mutter an einem septischen Schock