Seit Januar 2024 entschied das Bamf nicht mehr über Asylanträge von Geflüchteten aus Gaza. Diese Praxis hat die Behörde nun beendet – man könne nicht mehr von einer »vorübergehend ungewissen Lage« ausgehen.
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Seit Januar 2024 entschied das Bamf nicht mehr über Asylanträge von Geflüchteten aus Gaza. Diese Praxis hat die Behörde nun beendet – man könne nicht mehr von einer »vorübergehend ungewissen Lage« ausgehen.