Viele Mieterinnen und Mieter haben sich über den jüngsten Entscheid des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Wertsicherungsklausel gefreut: Er besagt, dass sie weiterhin vor unzulässigen Vertragsbestimmungen und Preiserhöhungen geschützt sein sollen. Doch die Arbeiterkammer (AK) sieht große Missverständnisse. Weder entschied das Höchstgericht generell über die Zulässigkeit solcher Klauseln, noch gibt es irgendeine Art Automatismus.
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