Der Rechnungshof (RH) hat Zweifel an den Ausgaben für den EU-Wahlkampf der FPÖ im vergangenen Jahr und will den Bericht zu den Kosten prüfen. Das sieht das neue Parteiengesetz auch vor. Die FPÖ verweigert dem RH aber die Einsicht in die Unterlagen. Ihrer Ansicht nach sei das Gesetz verfassungswidrig. Der RH wolle sich nun an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden, um diese Frage zu klären, hieß es am Dienstag in einer Erklärung.