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    2 days ago

    Der Minister aus Bayern erklärte zwar, dass er das Urteil (Az. 7 BV 21.336) noch nicht gelesen habe, riet aber zu einem pragmatischen Umgang damit, dass das Gericht das Kreuz über dem Eingang der betreffenden Schule verboten hatte: „Dann hängt das halt über einen anderen Eingang.“

    Da weiß man auch alles was man wissen muss. Dobrindt steht nicht mehr auf dem Boden der FDGO, sondern agiert stattdessen wie ein König, der machen kann was er will. Er missachtet grundsätzlich die Gewaltenteilung und geltendes Recht.