Das Hamburger Verfassungsgericht hat sämtliche Anträge einer Anti-Gender-Initiative zurückgewiesen. Auch eine beantragte einstweilige Anordnung ist damit erledigt. Die Entscheidungen fielen einstimmig.
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Das Hamburger Verfassungsgericht hat sämtliche Anträge einer Anti-Gender-Initiative zurückgewiesen. Auch eine beantragte einstweilige Anordnung ist damit erledigt. Die Entscheidungen fielen einstimmig.