Gesunde Frauen dürfen ihre Eizellen in Österreich nicht für eine spätere Befruchtung einfrieren lassen. Mit der Frage, ob das Verbot des „Social Egg Freezing“ verfassungswidrig ist, beschäftigte sich am Freitag der Verfassungsgerichtshof (VfGH). Die Antragstellerin argumentiert mit dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, die Regierung damit, dass niemand zu diesem Prozedere gedrängt werden soll. Mit einer Entscheidung vor dem Herbst ist nicht zu rechnen.
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