Die Doppelstaatsbürgerschaft kann für maximal zehn Jahre aufgehoben werden, sofern ein Verhalten gezeigt wird, das laut Gesetz “die öffentliche Ordnung […] und die nationale Sicherheit Ungarns gefährden”
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Die Doppelstaatsbürgerschaft kann für maximal zehn Jahre aufgehoben werden, sofern ein Verhalten gezeigt wird, das laut Gesetz “die öffentliche Ordnung […] und die nationale Sicherheit Ungarns gefährden”